Das Antragsverfahren:

Vorstellung in einer oder mehreren Praxen mit insgesamt fünf Probestunden für Erstgespräch, Diagnose und Bericht Antrag bei der Krankenkasse oder Beihilfestelle mit Bericht des Therapeuten und begleitendem Konsil des Arztes
Nach Bewilligung der Psychotherapie durch die Krankenkasse/Beihilfe kann es losgehen.

Der Antrag – was vor der Psychotherapie zu tun ist:

Bevor Sie sich entschließen, eine Therapie zu beginnen, stehen Ihnen grundsätzlich fünf sogenannte probatorische Sitzungen zu. Das heißt, Sie können sich grundsätzlich bis zu fünf verschiedene Therapeuten oder Therapeutinnen „anschauen“, ehe Sie sich festlegen. Und ich begrüße es sehr, wenn Sie davon Gebrauch machen und sich zumindest bei ein oder zwei Kolleginnen oder Kollegen vorstellen, denn Studien haben bewiesen, dass Menschen, die sich für „ihre“ Therapeutin oder „ihren“ Therapeuten entschieden haben, deutlich bessere Ergebnisse erzielen als solche Menschen, die einfach irgendwo anfangen.

Sollte die Chemie dabei gleich von der ersten Sitzung an stimmen, ist dies natürlich ein Glücksfall und erspart die weitere Suche. In diesem Fall haben Sie die fünf Probestunden bei ein und dem selben Therapeuten.

Wie auch immer die Suche nun gelaufen ist, gemeinsam mit Ihrer Therapeutin, bzw. Ihrem Therapeuten stellen Sie einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Privaten Kasse oder bei der Beihilfestelle. Dazu wird die Mithilfe eines Arztes Ihres Vertrauens benötigt, der ein sogenanntes Konsil, d.h. einen kurzen Bericht zu Ihrer Person, ausstellen muss. Dieser Arzt darf beinahe jeder Fachrichtung angehören, lediglich Kinderärzte und Pathologen dürfen für Erwachsene keinen Bericht ausfüllen, was ja durchaus sinnvoll ist.

Die privaten Kassen zahlen je nach Vertrag bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, die Beihilfen oft 40 Sitzungen im Erstantrag. Verlängerungen lassen sich bis auf maximal 80, in seltenen Fällen auf 100 Stunden ausweiten, hier liegt die absolute Obergrenze für Verhaltenstherapie.

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